Rechtsprechung
   BAG, 23.01.1992 - 6 AZR 539/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1309
BAG, 23.01.1992 - 6 AZR 539/89 (https://dejure.org/1992,1309)
BAG, Entscheidung vom 23.01.1992 - 6 AZR 539/89 (https://dejure.org/1992,1309)
BAG, Entscheidung vom 23. Januar 1992 - 6 AZR 539/89 (https://dejure.org/1992,1309)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,1309) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückzahlung einer Jahreszuwendung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BMT-G II; Tarifvertrag über eine Zuwendung für Arbeiter (Zuwendungs-TV) vom 12.10.1973 § 1; BGB § 276; ZPO § 322
    Rückzahlung der Jahreszuwendung im öffentlichen Dienst bei verschuldetem Ausscheiden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 69, 251
  • NJW 1992, 2045
  • MDR 1992, 1064
  • NZA 1992, 1086
  • BB 1992, 864
  • BB 1992, 922
  • DB 1992, 2248
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 23.01.1992 - 6 AZR 539/89
    Nach dem Tarifwortlaut, der neben dem tariflichen Gesamtzusammenhang bei der Tarifauslegung maßgebend zu berücksichtigen ist (vgl. BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung), fordern die Tarifvertragsparteien in § 1 Abs. 5 Zuwendungs-TV nicht, daß das zum Ausscheiden des Arbeiters bis zum 31. März des folgenden Kalenderjahres führende Ereignis erst nach Auszahlung der Zuwendung eintritt.
  • BAG, 10.02.1988 - 4 AZR 585/87

    Eingruppierung: Grundsätze für die Anwendung des § 24 Abs. 1 BAT

    Auszug aus BAG, 23.01.1992 - 6 AZR 539/89
    Die Subsumtion des Landesarbeitsgerichts kann vom Revisionsgericht nur dahingehend überprüft werden, ob das Landesarbeitsgericht den zutreffend interpretierten Rechtsbegriff bei der Subsumtion wieder aufgegeben hat, oder gegen Denkgesetze, allgemeine Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Tatsachen außer acht gelassen hat (vgl. BAG Urteil vom 10. Februar 1988 - 4 AZR 585/87 - AP Nr. 15 zu § 24 BAT).
  • BAG, 31.01.1979 - 5 AZR 551/77

    Angestellter - Ausscheiden auf eigenen Wunsch - Zuwendung für vorhergehendes

    Auszug aus BAG, 23.01.1992 - 6 AZR 539/89
    Dies ist der Fall, wenn er den Beendigungstatbestand unmittelbar verursacht und herbeiführt (vgl. BAG Urteil vom 31. Januar 1979 - 5 AZR 551/77 - AP Nr. 101 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 23.02.1967 - 5 AZR 234/66

    Weihnachtsgratifikation - Rückzahlungspflicht

    Auszug aus BAG, 23.01.1992 - 6 AZR 539/89
    Erfolgt das Ausscheiden aufgrund einer vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung, so führt dies zum Verlust der Zuwendung, wenn die Kündigung ihre Ursache allein in einem schuldhaften Verhalten des Arbeitnehmers hat (vgl. BAG Urteil vom 23. Februar 1967 - 5 AZR 234/66 - AP Nr. 57 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 20.11.2003 - 8 AZR 608/02

    Umfang des Schadensersatzanspruchs bei Auflösungsverschulden - materielle

    die Beendigung oder Nichtbeendigung des Arbeitsverhältnisses (BAG 27. September 2001 - 2 AZR 389/00 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 41 = EzA ZPO § 322 Nr. 13; 23. Januar 1992 - 6 AZR 539/89 - BAGE 69, 251 = AP BMT-G II Zuwendungs-TV Nr. 1 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 88).
  • OLG Frankfurt, 03.06.2008 - 8 U 64/07

    Rechtskraftwirkung eines Urteils: Bindungswirkung eines Urteils über die

    Die vom Landgericht in diesem Zusammenhang getroffenen Feststellungen sind dagegen nicht in Rechtskraft erwachsen." Das Bundesarbeitsgericht (BAG NJW 1992, 2045) bemerkte insoweit: "Entgegen der Auffassung des erwachsen auch im Kündigungsschutzprozess nicht die Entscheidungsgründe in Rechtskraft, sondern gemäß § 322 ZPO nur die festgestellte Rechtsfolge." Die Rechtskraft erstreckt sich nach neuerer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2003, 3058) aber auch im Rahmen von sogenannten "Ausgleichszusammenhängen" oder "(zwingenden) Sinnzusammenhängen" nie auf präjudizielle Rechtsverhältnisse.
  • BAG, 18.01.1996 - 6 AZR 325/95

    Beschäftigungszeit nach § 19 BAT-O - Bürgermeister

    Dies ist der Fall, wenn er den Beendigungstatbestand unmittelbar verursacht und herbeiführt (BAG Urteil vom 29. September 1992 - 10 AZR 157/91 - n.v. zu einem Aufhebungsvertrag auf Veranlassung des Arbeitnehmers zum Zwecke der Wahrnehmung eines Mandats als Kreisrat - unter Bezugnahme auf BAG Urteile vom 31. Januar 1979 - 5 AZR 551/77 - AP Nr. 101 zu § 611 BGB Gratifikation; vom 21. Februar 1991 - 6 AZR 617/89 - n.v. und BAGE 69, 251 = AP Nr. 1 zu BMT-G II Zuwendungs-TV).
  • LAG Hamm, 30.07.1999 - 10 Sa 744/99

    Arbeitsverhältnis - Kündigung - Rückzahlung der Gratifikation

    Soweit sich der Kläger mit der Berufung auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23.01.1992 (AP Nr. 1 zu BMT-G II Zuwendungs-TV = NZA 1992, 1086 = DB 1992, 2248 = BB 1992, 922 ) beruft, führt auch dies nicht zu einem anderen Ergebnis.
  • LAG Hamm, 23.04.1993 - 10 Sa 1772/92

    Rückzahlungsanspruch; Erstattungsanspruch; Tarifliche Zuwendung; Tarifvertrag;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BAG, 29.09.1992 - 10 AZR 157/91
    Dies ist der Fall, wenn er den Beendigungstatbestand unmittelbar verursacht und herbeiführt (BAG Urteile vom 31. Januar 1979 - 5 AZR 551/77 - AP Nr. 101 zu § 611 BGB Gratifikation; vom 21. Februar 1991 - 6 AZR 617/89 - n.v. und vom 23. Januar 1992 - 6 AZR 539/89 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • LAG Berlin, 20.09.2000 - 4 Sa 969/00

    Rückzahlung tariflicher Zuwendung

    Daraus folgt zum einen, dass dem Rückzahlungsanspruch nicht entgegensteht, dass dem Kläger vor Zahlung der Zuwendung bekannt war, dass die Beklagte noch im Jahre 1992 aus dem Arbeitsverhältnis ausschieden würde (vgl. BAG vom 23.1.1992 -- 6 AZR 539/89 --).
  • OLG Hamm, 27.05.1999 - 4 Ws 185/99

    Ablehnung der bedingten Entlassung aus der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Der Beistand eines Verteidigers war darüber hinaus in Anwendung der Grundsätze, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zu Artikel 5 Abs. 4 EMRK entwickelt hat, im vorliegen Fall geboten, denn der Beschwerdeführer ist nach Lage der Akten tatsächlich nicht in der Lage, im Anhörungstermin die Gesichtspunkte, die zu seinen Gunsten sprechen könnten, angemessen zusammenzufassen und vorzutragen (vgl. EGMR, NJW 1992, 2045 = StV 1993, 88; EGMR, NStZ 1993, 148).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht