Rechtsprechung
BAG, 23.01.1992 - 6 AZR 539/89 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zuwendungstarifvertrag - Vorzeitiges Ausscheiden - Vertragsverletzung - Kündigung - Rückzahlungsanspruch
- Techniker Krankenkasse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rückzahlung einer Jahreszuwendung
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BMT-G II; Tarifvertrag über eine Zuwendung für Arbeiter (Zuwendungs-TV) vom 12.10.1973 § 1; BGB § 276; ZPO § 322
Rückzahlung der Jahreszuwendung im öffentlichen Dienst bei verschuldetem Ausscheiden - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Duisburg, 17.05.1989 - 1 Ca 590/89
- LAG Düsseldorf, 15.08.1989 - 12 Sa 717/89
- BAG, 23.01.1992 - 6 AZR 539/89
Papierfundstellen
- BAGE 69, 251
- NJW 1992, 2045
- MDR 1992, 1064
- NZA 1992, 1086
- BB 1992, 864
- BB 1992, 922
- DB 1992, 2248
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82
Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung
Auszug aus BAG, 23.01.1992 - 6 AZR 539/89
Nach dem Tarifwortlaut, der neben dem tariflichen Gesamtzusammenhang bei der Tarifauslegung maßgebend zu berücksichtigen ist (vgl. BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung), fordern die Tarifvertragsparteien in § 1 Abs. 5 Zuwendungs-TV nicht, daß das zum Ausscheiden des Arbeiters bis zum 31. März des folgenden Kalenderjahres führende Ereignis erst nach Auszahlung der Zuwendung eintritt. - BAG, 10.02.1988 - 4 AZR 585/87
Eingruppierung: Grundsätze für die Anwendung des § 24 Abs. 1 BAT
Auszug aus BAG, 23.01.1992 - 6 AZR 539/89
Die Subsumtion des Landesarbeitsgerichts kann vom Revisionsgericht nur dahingehend überprüft werden, ob das Landesarbeitsgericht den zutreffend interpretierten Rechtsbegriff bei der Subsumtion wieder aufgegeben hat, oder gegen Denkgesetze, allgemeine Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Tatsachen außer acht gelassen hat (vgl. BAG Urteil vom 10. Februar 1988 - 4 AZR 585/87 - AP Nr. 15 zu § 24 BAT). - BAG, 31.01.1979 - 5 AZR 551/77
Angestellter - Ausscheiden auf eigenen Wunsch - Zuwendung für vorhergehendes …
Auszug aus BAG, 23.01.1992 - 6 AZR 539/89
Dies ist der Fall, wenn er den Beendigungstatbestand unmittelbar verursacht und herbeiführt (vgl. BAG Urteil vom 31. Januar 1979 - 5 AZR 551/77 - AP Nr. 101 zu § 611 BGB Gratifikation). - BAG, 23.02.1967 - 5 AZR 234/66
Weihnachtsgratifikation - Rückzahlungspflicht
Auszug aus BAG, 23.01.1992 - 6 AZR 539/89
Erfolgt das Ausscheiden aufgrund einer vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung, so führt dies zum Verlust der Zuwendung, wenn die Kündigung ihre Ursache allein in einem schuldhaften Verhalten des Arbeitnehmers hat (vgl. BAG Urteil vom 23. Februar 1967 - 5 AZR 234/66 - AP Nr. 57 zu § 611 BGB Gratifikation).
- BAG, 20.11.2003 - 8 AZR 608/02
Umfang des Schadensersatzanspruchs bei Auflösungsverschulden - materielle …
die Beendigung oder Nichtbeendigung des Arbeitsverhältnisses (BAG 27. September 2001 - 2 AZR 389/00 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 41 = EzA ZPO § 322 Nr. 13; 23. Januar 1992 - 6 AZR 539/89 - BAGE 69, 251 = AP BMT-G II Zuwendungs-TV Nr. 1 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 88). - OLG Frankfurt, 03.06.2008 - 8 U 64/07
Rechtskraftwirkung eines Urteils: Bindungswirkung eines Urteils über die …
Die vom Landgericht in diesem Zusammenhang getroffenen Feststellungen sind dagegen nicht in Rechtskraft erwachsen." Das Bundesarbeitsgericht (BAG NJW 1992, 2045) bemerkte insoweit: "Entgegen der Auffassung des erwachsen auch im Kündigungsschutzprozess nicht die Entscheidungsgründe in Rechtskraft, sondern gemäß § 322 ZPO nur die festgestellte Rechtsfolge." Die Rechtskraft erstreckt sich nach neuerer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2003, 3058) aber auch im Rahmen von sogenannten "Ausgleichszusammenhängen" oder "(zwingenden) Sinnzusammenhängen" nie auf präjudizielle Rechtsverhältnisse. - BAG, 18.01.1996 - 6 AZR 325/95
Beschäftigungszeit nach § 19 BAT-O - Bürgermeister
Dies ist der Fall, wenn er den Beendigungstatbestand unmittelbar verursacht und herbeiführt (BAG Urteil vom 29. September 1992 - 10 AZR 157/91 - n.v. zu einem Aufhebungsvertrag auf Veranlassung des Arbeitnehmers zum Zwecke der Wahrnehmung eines Mandats als Kreisrat - unter Bezugnahme auf BAG Urteile vom 31. Januar 1979 - 5 AZR 551/77 - AP Nr. 101 zu § 611 BGB Gratifikation; vom 21. Februar 1991 - 6 AZR 617/89 - n.v. und BAGE 69, 251 = AP Nr. 1 zu BMT-G II Zuwendungs-TV).
- LAG Hamm, 30.07.1999 - 10 Sa 744/99
Arbeitsverhältnis - Kündigung - Rückzahlung der Gratifikation
Soweit sich der Kläger mit der Berufung auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23.01.1992 (AP Nr. 1 zu BMT-G II Zuwendungs-TV = NZA 1992, 1086 = DB 1992, 2248 = BB 1992, 922 ) beruft, führt auch dies nicht zu einem anderen Ergebnis. - LAG Hamm, 23.04.1993 - 10 Sa 1772/92
Rückzahlungsanspruch; Erstattungsanspruch; Tarifliche Zuwendung; Tarifvertrag; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 29.09.1992 - 10 AZR 157/91 Dies ist der Fall, wenn er den Beendigungstatbestand unmittelbar verursacht und herbeiführt (BAG Urteile vom 31. Januar 1979 - 5 AZR 551/77 - AP Nr. 101 zu § 611 BGB Gratifikation; vom 21. Februar 1991 - 6 AZR 617/89 - n.v. und vom 23. Januar 1992 - 6 AZR 539/89 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
- LAG Berlin, 20.09.2000 - 4 Sa 969/00
Rückzahlung tariflicher Zuwendung
Daraus folgt zum einen, dass dem Rückzahlungsanspruch nicht entgegensteht, dass dem Kläger vor Zahlung der Zuwendung bekannt war, dass die Beklagte noch im Jahre 1992 aus dem Arbeitsverhältnis ausschieden würde (vgl. BAG vom 23.1.1992 -- 6 AZR 539/89 --). - OLG Hamm, 27.05.1999 - 4 Ws 185/99
Ablehnung der bedingten Entlassung aus der Unterbringung in einem psychiatrischen …
Der Beistand eines Verteidigers war darüber hinaus in Anwendung der Grundsätze, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zu Artikel 5 Abs. 4 EMRK entwickelt hat, im vorliegen Fall geboten, denn der Beschwerdeführer ist nach Lage der Akten tatsächlich nicht in der Lage, im Anhörungstermin die Gesichtspunkte, die zu seinen Gunsten sprechen könnten, angemessen zusammenzufassen und vorzutragen (vgl. EGMR, NJW 1992, 2045 = StV 1993, 88; EGMR, NStZ 1993, 148).